Positivplanung zur Steuerung der Standorte zukünftig entstehender Windkraftanlagen in der Landgemeinde Titz

Über einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen hat der Rat der Landgemeinde Titz folgenden Beschluss gefasst:
1.) Das Landschaftsarchitekturbüro Döpel, das Mitte 2022 die Ergebnisse einer Potenzialanalyse vorgestellt hat, wird beauftragt, möglichst kurzfristig und auf der Basis der dort verfügbaren Daten verschiedene Szenarienpläne zu erstellen, die die möglichen Abstände zur Wohnbebauung bei der Bereitstellung von
a) vier,
b) sechs,
c) acht,
d) zehn und
e) zwölf
Prozent der Gemeindefläche aufzeigt.
Auf der Basis dieser Pläne wollen wir möglichst bald – über die Festlegungen des Bundes und des Landes hinausgehende – Flächenziele und sich unter Berücksichtigung weiterer Siedlungs- bzw. Gewerbegebietsentwicklungen besonders geeignete Flächen für die Ansiedlung von Windkraftanlagen identifizieren.
2.) Die Verwaltung wurde darüber hinaus gebeten, sich aus der Ansiedlung weiterer Windkraftanlagen ergebende kommunale Wertschöpfungsmöglichkeiten aufzuzeigen, z.B. durch die Gründung entsprechender Beteiligungsgesellschaften, die Zeichnung von Anteilen an Gesellschaften, die Vermarktung von „Grünstrom“ und entsprechend günstige Tarife für die Einwohnerinnen und Einwohner der Landgemeinde Titz bzw. hier ansässige Betriebe.
Wir haben die feste Absicht, die Bürgerschaft über entsprechend zu generierende wirtschaftlich messbare Vorteile an der Ansiedlung von Windkraftanlagen partizipieren zu lassen bzw. zukünftig zur Finanzierung unserer Aufgaben bzw. Infrastruktur ggf. notwendige Abgabenerhöhungen über entsprechende Erlöse zu vermeiden, mindestens aber abzumildern.
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