Unsere Ortsvorsteher-/in - Für Sie vor Ort!

Sie sind für Sie da. Sprechen Sie sie einfach an. Sie helfen gerne weiter.

Stefan Melzener

Ortsvorsteher Gevelsdorf

Abbildung von Stefan Melzener

Robert Holzportz

Ortsvorsteher Hasselsweiler

Abbildung von Robert Holzportz

H.-Josef Raufuß

Ortsvorsteher Hompesch

Abbildung von H.-Josef Raufuß

Wolfgang Schnitzler

Ortsvorsteher Kalrath

Abbildung von Wolfgang Schnitzler

Dr. Ruth Laengner

Ortsvorsteherin Mündt/Opherten

Abbildung von Dr. Ruth Laengner

Ulrich Goebbels

Ortsvorsteher Müntz

Abbildung von Ulrich Goebbels

H.-Josef Goebbels

Ortsvorsteher Ralshoven

Abbildung von H.-Josef Goebbels

Wilhelm Hintzen

Ortsvorsteher Rödingen-Hollen-Bettenhoven

Abbildung von Wilhelm Hintzen

Werner Hompesch

Ortsvorsteher Spiel, Neuspiel, Sevenich und Spieler Mühle

Abbildung von Werner Hompesch

Norbert Schiffer

Ortsvorsteher Titz

Abbildung von Norbert Schiffer

Aufgaben der Ortsvorsteher

Der Ortsvorsteher wird vom Rat für jeden Gemeindeteil gewählt. Er vertritt die Belange seines Ortes gegenüber dem Rat. Daneben nehmen die Ortsvorsteher in ihrer Eigenschaft als Ehrenbeamte folgende Verwaltungsaufgaben wahr:

  • Entgegennahme von Anträgen jeder Art, um sie an die Verwaltung weiterzuleiten
  • Ausstellung von Lebensbescheinigungen in Rentensachen
  • Beglaubigungen von Abschriften, Kopien und Unterschriften

Ausnahmen

Rentensachen nach § 23 SGB X (eidesstattliche Erklärung) dürfen nur von den Versicherungsämtern, den Versicherten-Ältesten sowie den Auskunfts- und Beratungsstellen der Versicherungsträger vorgenommen werden.

Nach Personenstandsgesetz sind ausschließlich die Standesbeamten zum Ausstellen der Personenstandsurkunden bzw. zum Beglaubigen befugt. Zu den Personanstandsurkunden zählen: beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern, Geburtsschein, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Abstammungsurkunde, Sterbeurkunde und der Auszug aus dem Familienbuch.

Weitere Aufgaben

  • Aufgabenwahrnehmung als Umweltbeauftragte für ihren Gemeindeteil
  • Meldung von Schäden an kommunalen Einrichtungen, vor allem an Gebäuden, Straßen, Bürgersteigen einschließlich der Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen sowie Grünanlagen
  • Teilnahme an Besprechungen in und außerhalb der Verwaltung, bei denen Ortsprobleme zu klären sind
  • Genehmigung der Benutzung der Bürgerhäuser und Ausübung des Hausrechts über diese
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mit ihm alle Fragen des örtlichen Gemeinwesens zu erörtern.

Über uns

Am 13.09.2020 finden die Kommunalwahlen in NRW statt. Wir sind stolz, Ihnen ein junges, dynamisches Team präsentieren zu können, das neben viel Herzblut über große kommunalpolitische Erfahrung verfügt. Die CDU steht vor allem für eine bürgernahe Politik, die sich an den Interessen der Menschen orientiert. Politische Beschlüsse werden nicht von „oben“ diktiert, sondern mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort erarbeitet. Sprechen Sie uns einfach an – Wir kommen gerne mit Ihnen ins Gespräch!

Kontakt
  • CDU Gemeindeverband Titz
  • Heinestraße 12a
  • 52445 Titz
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