Unsere Ortsvorsteher-/in - Für Sie vor Ort!
Sie sind für Sie da. Sprechen Sie sie einfach an. Sie helfen gerne weiter.
Stefan Melzener
Robert Holzportz
H.-Josef Raufuß
Wolfgang Schnitzler
Dr. Ruth Laengner
Ulrich Goebbels
H.-Josef Goebbels
Wilhelm Hintzen
Werner Hompesch
Norbert Schiffer
Aufgaben der Ortsvorsteher
Der Ortsvorsteher wird vom Rat für jeden Gemeindeteil gewählt. Er vertritt die Belange seines Ortes gegenüber dem Rat. Daneben nehmen die Ortsvorsteher in ihrer Eigenschaft als Ehrenbeamte folgende Verwaltungsaufgaben wahr:
- Entgegennahme von Anträgen jeder Art, um sie an die Verwaltung weiterzuleiten
- Ausstellung von Lebensbescheinigungen in Rentensachen
- Beglaubigungen von Abschriften, Kopien und Unterschriften
Ausnahmen
Rentensachen nach § 23 SGB X (eidesstattliche Erklärung) dürfen nur von den Versicherungsämtern, den Versicherten-Ältesten sowie den Auskunfts- und Beratungsstellen der Versicherungsträger vorgenommen werden.
Nach Personenstandsgesetz sind ausschließlich die Standesbeamten zum Ausstellen der Personenstandsurkunden bzw. zum Beglaubigen befugt. Zu den Personanstandsurkunden zählen: beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern, Geburtsschein, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Abstammungsurkunde, Sterbeurkunde und der Auszug aus dem Familienbuch.
Weitere Aufgaben
- Aufgabenwahrnehmung als Umweltbeauftragte für ihren Gemeindeteil
- Meldung von Schäden an kommunalen Einrichtungen, vor allem an Gebäuden, Straßen, Bürgersteigen einschließlich der Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen sowie Grünanlagen
- Teilnahme an Besprechungen in und außerhalb der Verwaltung, bei denen Ortsprobleme zu klären sind
- Genehmigung der Benutzung der Bürgerhäuser und Ausübung des Hausrechts über diese
-
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mit ihm alle Fragen des örtlichen Gemeinwesens zu erörtern.
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